Erweiterte Möglichkeiten mit UNIQUIN als Absturzsicherung

UNIQUIN perfektioniert die Raumgestaltung. Mit einem System aus Trennwänden und Türlösungen, das mit einer einheitlichen Gestaltung aller Komponenten besticht und mit universellen Einsatzmöglichkeiten überzeugt. Mit einem System, das Transparenz und Diskretion miteinander verbindet.

Bereits in der Vergangenheit waren absturzsichernde Verglasungen mit dem UNIQUIN System möglich. Für diese Art von Verglasungen müssen grundsätzlich baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise erbracht werden. Seit März 2021 liegt ein entsprechendes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vor. Nun konnte unser Partner DORMA-Glas das Spektrum der Möglichkeiten sogar erweitern.

Bauhöhen der Festverglasungen bis 3300 mm

Je nach Glasaufbau (Zusammensetzung des VSG), Glasabmessung (Höhe und Breite) und abhängig von der Lagerung der Verglasungen in UNIQUIN Festteilen (2-, 3 oder 4-seitig) können nun absturzsichernde Lösungen bis zu einer Bauhöhe von 3300 mm realisiert werden. Für sämtliche mögliche Baugrößen liegen Erweiterungen zum entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-2021-3023 vor.

Das Prüfzeugnis mit den Ergänzungen vom 16.09.2022 stellt unser Partner auf Anfrage gerne zur Verfügung.

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